Liebe Mieterinnen und Mieter,

ab dem 01.09.2026 gelten neue Regelungen für die Nutzung des Parkhauses und des Lodenfrey-Park Geländes.

Parkhaus

  1. Das Parkhaus kann von Dauerparkern und Kurzparkern genutzt werden.
  1. Dauerparker fahren mit Ihrer Keycard oder auf Wunsch mit hinterlegtem Kennzeichen ein.
  2. Kurzparker erhalten bei der Einfahrt ein Ticket. Die Bezahlung erfolgt an den Kassenautomaten bar oder cashless.

Gelände / Zufahrt zu Haus H und Haus K

Das Befahren des Lodenfrey-Park Geländes ist ticketlos organisiert.

  1. Auf dem LF-P Gelände ist kein Parken erlaubt – dies gilt auch an Wochenenden und Feiertagen.
  2. Dauerparker für Haus H und Haus K können direkt in Ihr Parkhaus einfahren.
  3. Das Be- und Entladen ist für maximal 30 Minuten gestattet.
  4. Bei Überschreitung fällt ab der 31. Minute eine Gebühr von 50,00 € an.

Die Bezahlung erfolgt durch Eingabe des Kennzeichens am Parkautomaten.

Ein Nachbuchen der Zeit ist nicht möglich.

Diese Regelung gilt für alle Mieter-, Lieferanten-, Handwerker- und Besucherfahrzeuge.


Wenn eine längere Be- und Entladezeit erforderlich ist, muss diese vorab mit der Verwaltung abgestimmt und individuell vereinbart werden.

Bitte informieren Sie alle relevanten Personen rechtzeitig, um Missverständnisse und unnötige Kosten zu vermeiden. Im Anhang finden Sie ein PDF zur Weitergabe an ihre Mitarbeitenden, Lieferanten etc.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Lodenfrey-Park Verwaltung